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Als Gastfamilie unbezahlbare Hilfe leisten

Leistungsumfang

Gastfamilie für ein Ferienkind

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Tel: +41 43 288 06 26

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Preis

Die Gastfamilie nimmt das Gastkind unentgeltlich auf.

Das Schweizer Kinderhilfswerk deckt zusammen mit den Partnerorganisationen die Reisekosten sowie Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung.

Wir vermitteln an das Schweizer Kinderhilfswerk Kovive.

Die Organisation trägt das ZEWO-Gütesiegel und ist im Schweizer Handelsregister eingetragen.

Die Gastfamilie kann für ihren Einsatz einen Sozialzeitausweis verlangen.

Verfügbarkeit

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Lage

Ganze Schweiz

Charakterisitk

Als Gastfamilie unbezahlbare Hilfe leisten
Armut hat viele Gesichter. Betroffen sind vor allem Familien mit Kindern und Alleinerziehende. Oft kommt sie überraschend, zum Beispiel nach einer Scheidung oder bei Arbeitslosigkeit. Auf den ersten Blick ist Armut nicht zu erkennen. Mit Hilfe von Kleinkrediten können Familien ihre soziale Not eine gewisse Zeit verstecken. Weil das Geld nur für das Allernötigste reicht, verzichten arme Familien auf vieles. Am meisten betroffen sind die Kinder. Typisch für Kinder aus sozial schwierigen Verhältnissen sind schlechte schulische Leistungen, einseitige Ernährung, Bewegungsmangel, Verzicht auf Freizeitaktivitäten, soziale Ausgrenzung. Sie können ihren kindlichen Übermut nicht ausleben, die seelischen Entfaltungsmöglichkeiten sind eingeschränkt.

Wichtig ist, das Gastkind am eigenen Familienleben aktiv teilnehmen zu lassen, ihm Aufmerksamkeit, Geborgenheit und Zeit zu schenken. Um den Anliegen eines Gastkindes gerecht zu werden, braucht es Zeit, Geduld sowie ein gewisses Mass an Belastbarkeit und Durchhaltevermögen.

Die Gastkinder aus Deutschland, Frankreich und der Schweiz sind bei der Erstvermittlung in der Regel zwischen vier und elf Jahre alt. Durch den wiederholten Ferienaufenthalt entsteht eine enge Beziehung zur Gastfamilie, die das Kind in seinem Alltag stärkt. Deshalb wünscht sich Kovive einen wiederkehrenden Aufenthalt über mehrere Jahre.

Wichtige Informationen

 

Die Sicherheit der Gastkinder steht an oberster Stelle. Deshalb wird ein breit abgestütztes Anmeldeverfahren angewendet.

Für die schriftliche Anmeldung holt die Gastfamilie eine Bestätigung der Wohngemeinde ein. Darin versichert die Behörde, dass ihr keine Gründe bekannt sind, die gegen eine Vermittlung sprechen. Zudem wird von den Gasteltern ein Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister verlangt. Damit soll auf jeden Fall vermieden werden, dass Personen, die Delikte gegen Leib und Leben verübt haben und verurteilt wurden, ein Gastkind zugeteilt erhalten. Zusammen mit dem Bericht des regionalen Mitarbeitenden und den Abklärungen der Fachleute auf der Geschäftsstelle, bilden alle Instrumente zusammen die Grundlage für den Entscheid, ob ein Gastkind an die Familie vermittelt werden kann.

Während der Ferienzeit trägt die Gastfamilie die Verantwortung für das Kind. Sie verpflichtet sich zur Zusammenarbeit mit Kovive.